„In § 37,3 Sozialgesetzbuch XI (SGB) ist vonseiten des Gesetzgebers ein Ergebnis von Beratung festgelegt.“

Beratung soll in diesem Fall die Qualität der häuslichen Pflege sichern und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden dienen. Das beinhaltet eine umfassende Einschätzung der Pflegesituation und eben bei Bedarf Unterstützung zur Verbesserung derselben.

Das Besondere an dieser Form der Beratung ist, dass der Beratende den anderen aufsucht, die Beratung also lebensnah in der Situation stattfindet und nicht in einem neutralen Büro eines Pflegedienstes oder einer Beratungsstelle.

Pflegende, die Beratungsbesuche vornehmen, nennen daher als wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Beratungsbesuch Kriterien wie „Zugang finden“ oder „Vertrauen schaffen“. Diese Aspekte benötigen jedoch das Fingerspitzengefühl des jeweiligen Beraters.

„Erstes Beratungsgespräch:“

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